Professur – Stellenangebote, Gehalt & Karriere
Hochschul-Job.de für Ausschreibungen von Professuren
Hochschul-Job.de ist ein Stellenportal für Jobs in Wissenschaft und Forschung. Täglich aktuell finden Sie auf Hochschul-Job.de die Ausschreibungen zahlreicher wissenschaftlicher Einrichtungen. Diese werden sortiert nach Position wie z.B. Professur oder Wissenschaftlichen Mitarbeitern, sowie dem jeweiligen Forschungsgebiet. So können Sie schnell und unkompliziert nach zu besetzenden Professuren an Universitäten und Hochschulen oder artverwandten Jobs in der Forschung filtern.
Neben Stellenanzeigen für Professuren und Juniorprofessuren ist das Angebot für wissenschaftliche Mitarbeiter, aber auch für Stellen in der Hochschulverwaltung, sehr umfangreich bei Hochschul-Job.de. Wenn Sie in der Suchmaske einfach ein Häkchen bei der gewünschten Position setzen werden Ihnen die gewünschten Jobangebote aufgelistet.
Gehalt Professur – Wie funktioniert die Einstufung in die verschiedenen Besoldungsklassen?
Die Bezahlung von Professor:innen erfolgt nach der sogenannten W-Besoldung und der entsprechenden Einstufung in drei verschiedenen Klassen. Die Juniorprofessur entspricht der W1 Professur. Das heißt, Juniorprofessor:innen werden gemäß der W-Besoldung in die Klasse W1 eingestuft und verdienen sodann, je nach Bundesland, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, zwischen 5.301,45 EUR (Baden-Württemberg) und 4.557,15 EUR (Hessen) monatlich. Das Gehalt bleibt konstant, lediglich der Freistaat Sachsen sieht nach einer erfolgreichen Zwischenevaluation die Einstufung in eine besser bezahlte Erfahrungsstufe vor.
Professor:innen werden nach den Besoldungsklassen W2 und W3 bezahlt. In der Regel handelt es sich bei W2 Professuren um eine Anstellung an einer Fachhochschule, während Universitätsprofessor:innen meist in die Besoldungsklasse W3 eingestuft werden. Der Bund, Bayern, Sachsen und Hessen sehen eine Gehaltserhöhung für Berufserfahrung vor. In den übrigen Bundesländern bleibt das Gehalt konstant und variiert aber in seiner Höhe je nach Ort der Beschäftigung. Das monatliche Grundeinkommen in der Besoldungsklasse W2 liegt zwischen 6.675,70 EUR (Baden-Württemberg) und 5.365,09 EUR (Bremen), wobei in diesem Vergleich nun nicht die höheren Erfahrungsstufen berücksichtigt wurden. Der Verdienst gemäß Besoldungsklasse W3 liegt höher: zwischen 7.578,18 EUR (Baden-Württemberg) und 6.486,94 EUR (Bremen), wieder ohne Berücksichtigung der höheren Erfahrungsstufen, verdienen W3 Professor:innen. In der Regel sind Professor:innen verbeamtet. Lediglich bei einer Berufung zum Professor/zur Professorin ab einer bestimmten Altersgrenze ist keine Verbeamtung mehr möglich. Über Zuschüsse für hohe Drittelmitteleinwerbungen, erfolgreiche Publikationen, besonderes Engagement in der Lehre oder in der akademischen Selbstverwaltung haben Professor:innen die Möglichkeit ihr Gehalt weiter aufzustocken.
Wege zur Professur
Die Habilitation war lange Zeit der EINE klassische Weg zur Professur an einer Universität. Mittlerweile hat ihr Stellenwert aber teilweise abgenommen. Während in der Humanmedizin sowie in den Geistes- und Rechtswissenschaften eine Habilitation meist Voraussetzung für eine Universitätsprofessur ist, reicht in anderen Fachbereichen auch eine Juniorprofessur oder Berufserfahrung in der Praxis. Gleich vorab: Der Weg zur Professur an einer Hochschule der angewandten Wissenschaften unterscheidet sich von dem zur Universitätsprofessur.
Die Voraussetzung für das Habilitationsverfahren selbst ist abhängig vom jeweiligen Hochschulgesetz der Bundesländer und von den Habilitationsordnungen der Universitäten. Um die Habilitation zu erreichen, wird eine Habilitationsschrift, entweder in Form einer Monographie oder kumulativ, angefertigt und abschließend in einem Begutachtungsverfahren beurteilt. Während der Erarbeitung der Habilitationsschrift sind die Habilitand:innen eng in eine Arbeitsgruppe oder einen Fachbereich eingebunden. Kritiker:innen meinen, dass dies die unabhängige Entwicklung der Nachwuchswissenschaftler:innen und das Voranschreiten der eigenen Forschung behindere, weil mitunter nicht die Habilitation selbst an erster Stelle stehe.
Nach abgeschlossener Habilitation haben die Wissenschaftler:innen die Möglichkeit sich auf ausgeschriebene W2 und W3 Professuren zu bewerben. Die Schwierigkeit hierbei ist, dass Lebzeitprofessuren nur unregelmäßig vakant werden, es dementsprechend also nur wenige Stellenangebote gibt und die Professur dann auch inhaltlich zum Profil der jeweiligen Bewerber:innen passen muss. Bereitschaft zu Ortwechseln ist in dieser Phase des Lebens für angehende Professor:innen unerlässlich. Die Vergabe freier Professuren erfolgt durch eine sogenannte Berufungskommission, die sich aus Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und studentischen Vertreter:innen zusammensetzt. Zuerst wird eine Bewerbung eingereicht, diese begutachtet und zuletzt halten die Bewerber:innen eine Probevorlesung vor den Mitgliedern der Kommission. Werden alle Schritte erfolgreich durchlaufen und ist es möglich sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen, erfolgt die Berufung auf eine Lebzeitprofessur.
Juniorprofessur – Was steckt hinter diesem Konzept?
Die Juniorprofessur gibt es seit 2002. Ursprünglich wurde die Qualifikationsstufe eingeführt, um Nachwuchswissenschaftler:innen auch ohne Habilitation den Weg zur Professur zu ermöglichen. Im Gegensatz zur Habilitation haben Juniorprofessor:innen die Möglichkeit unabhängig eigene Forschung voranzutreiben. Einerseits ermöglicht das einen schnellen Aufbau von Fähigkeiten und Kenntnissen, die für eine Professur benötigt werden, andererseits stellen Kritiker:innen die Frage, ob Nachwuchswissenschaftler:innen unmittelbar nach der Promotion bereits fähig sind derartige Verantwortung und Aufgaben zu übernehmen. Zu den Aufgaben von Juniorprofessor:innen gehört die Betreuung von Promotionen und Abschlussarbeiten, das Halten von Lehrveranstaltungen sowie die Arbeit an der eigenen Forschung und in der Verwaltung der jeweiligen Bildungsinstitution. Durch die Befristung auf sechs Jahre und die vielfältigen Aufgaben ist auch die Qualifikationsstufe der Juniorprofessur mit Druck, Stress und Unsicherheit über die eigene berufliche Zukunft verbunden.
Wie bei einer Professur, werden auch Stellen für eine Juniorprofessur öffentlich ausgeschrieben und durch eine Berufungskommission besetzt. Voraussetzung für das Erlangen einer Juniorprofessur sind eine sehr gute Promotion, Erfahrung beim Einwerben von Drittmitteln, Erfahrungen in der Lehre und eine vorangegangene Postdoc-Tätigkeit. Eine Juniorprofessur ist auf maximal sechs Jahre befristet, danach erfolgt im Idealfall die unmittelbare Berufung zum Professor/zur Professorin. Dieser Schritt ist nicht zwingend, allerdings ergab eine Studie des Instituts für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aus dem Jahr 2015, dass 85% der Juniorprofessor:innen eine Lebenszeitprofessur erhalten. Einige Juniorprofessuren sind an ein sogenanntes Tenure Track gekoppelt, das heißt Juniorprofessor:innen werden am Ende ihrer Qualifikationsphase evaluiert und bei einem positiven Feedback direkt auf eine Lebzeitprofessur an „ihrer“ Universität berufen. Hierdurch entfällt die Ungewissheit, ob zum richtigen Zeitpunkt überhaupt Stellenangebote für eine thematisch geeignete W2 oder W3 Professur verfügbar sind für die dann eine Bewerbung, wie oben für Habilitand:innen beschrieben, erfolgen kann.
HAW Professur – Praxiserfahrung ist der Schlüssel zum Erfolg
Da die beruflichen Anforderungen an Professor:innen an Hochschulen der angewandten Wissenschaften andere sind, als die, die an Universitätsprofessor:innen gestellt werden (mehr Lehrverpflichtung, weniger eigene Forschung/Einwerbung von Drittmitteln), unterscheiden sich auch die jeweiligen Karrierewege. Voraussetzung für eine HAW Professur sind mehrere Jahre Berufserfahrung, auch außerhalb des Hochschulkontextes, und eine Promotion. Publikationen und Erfahrungen in der Lehre sind ebenfalls elementar für eine erfolgreiche Berufung. Wissenschaftliche Leistungen müssen hingegen nicht in dem Rahmen nachgewiesen werden, wie das für Universitätsprofessor:innen obligatorisch ist. Die Besetzung der HAW Professur erfolgt ebenfalls nach öffentlicher Ausschreibung und durch eine Berufungskommission.
Außerplanmäßige Professur – Was ist das?
Die außerplanmäßige Professur (apl. Prof.) wird an Forscher:innen vergeben, die in Forschung und Lehre eine herausragende Position einnehmen. Hochschulen, die das Promotions- und Habilitationsrecht inne haben, dürfen Forscher:innen zum außerplanmäßigen Professor/zur außerplanmäßigen Professorin ernennen. Welche spezifischen Voraussetzungen für die Aussprache des Titels erfüllt werden müssen, regeln die jeweiligen Hochschulgesetze der Länder. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe des Titels fällt im Senat. Welche Aufgaben hat der Senat einer Universität eigentlich? – Das kannst Du hier in einem Artikel zur Hochschulpolitik nachlesen. Es ist möglich auch ohne eine Habilitation den Titel apl. Prof. zu erhalten. Herausragende Leistungen in Forschung und Lehre sind aber in jedem Fall Voraussetzung. Außerplanmäßige Professor:innen haben die Verpflichtung zum Halten von Lehrveranstaltung an ihrer sogenannten „Heimatuniversität“. Die Lehre erfolgt unentgeltlich, aber in relativ begrenztem zeitlichen Rahmen (ein bis zwei Semesterwochenstunden).
Professur in Deutschland – Statistik
In Deutschland lehrten im Jahr 2015 rund 46.300 Professorinnen und Professoren an Hochschulen und Hochschulkliniken. Das sind ca. 22 Prozent mehr als noch 10 Jahre zuvor. Die meisten davon in den Bereichen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (13.300) gefolgt von den Ingenieurswissenschaften (12.200). Der Frauenanteil beträgt im Schnitt 23 Prozent und ist somit um knapp 9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2005 gestiegen. Mit 36 Prozent ist der Anteil von Professuren die durch eine Frau besetzt sind am höchsten.