Hochschulpolitik bietet Doktorand:innen die Möglichkeit zur Mitgestaltung
Was macht eigentlich der Senat an einer Universität? Für welche Fragestellungen ist die Promovierendenvertretung zuständig und mit welchen Themen beschäftigt sich der Kanzler/die Kanzlerin? Die Organisation von Universitäten und die Hochschulpolitik sind vielschichtig. Jeder hat vermutlich schon einmal die Bezeichnungen Prorektor:in oder Dekan:in gehört, aber was genau verbirgt sich hinter welchem der Begriffe, wer ist der richtige Ansprechpartner/die richtige Ansprechpartnerin für etwaigere Probleme und wie können sich interessierte Doktorand:innen selbst in der Hochschulpolitik engagieren? Über diese Fragestellungen soll der vorliegende Artikel Aufschluss geben.
Akademische Selbstverwaltung – Was bedeutet das?
Die akademische Selbstverwaltung ist der zentrale Begriffe, wenn es um die Organisationsweise von Hochschulen und Universitäten geht. Die wichtigen Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium fallen in „hauseigenen“ Gremien. So werden beispielsweise freie Professuren intern durch eine sogenannte Berufungskommission besetzt.
Allen voran für Professor:innen ist die Arbeit in der Selbstverwaltung eine der Kernaufgaben neben der eigenen Forschung und dem Halten von Lehrveranstaltungen. Aber auch akademische Mitarbeiter:innen oder Studierende können auf verschiedenen Ebenen an der akademischen Selbstverwaltung mitwirken und so das Profil der eigenen Universität gestalten und schärfen.
Wer steht eigentlich an der Spitze einer Universität?
Einer Universität oder einer Hochschule steht das sogenannte Rektorat (an manchen Universitäten auch Präsidium genannt) vor, welches sich wiederrum aus einem Kanzler/einer Kanzlerin, einem Rektor/einer Rektorin und mehreren Prorektor:innen (Stellvertreter:innen des Rektors/der Rektorin) zusammensetzt. Der Kanzler oder die Kanzlerin ist zuständig für die Verwaltung und den Haushalt der Institution. Zugleich ist er oder sie der/die Vorgesetzte des nicht-wissenschaftlichen Personals. Der Rektor oder die Rektorin ist hingegen für die übergeordnete Leitung von Forschung und Lehre zuständig und übernimmt repräsentative Aufgaben. Das Verhältnis zwischen Kanzler:in und Rektor:in unterscheidet sich je nach Bundesland. Beide Ämter werden mittels Wahlverfahren besetzt.
Ein weiteres zentrales Gremien in der Führungsebene einer Universität oder einer Hochschule ist der Senat. Der Senat besteht aus gewählten Mitgliedern, darunter Professor:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Studierende, und übernimmt je nach Hochschulgesetz der Bundesländer Aufgaben zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Forschung oder erarbeitet Grundsätze für die Organisation des Studiums und die Entwicklung der Universität. Grundsätzlich ist der Senat ein übergeordnetes Gremium in der Hochschulpolitik, das sich dementsprechend mit allen Themen beschäftigt, die für die gesamte Bildungseinrichtung von Relevanz sind.
Wie funktioniert Hochschulpolitik auf Ebene der Fakultäten und Institute?
Die einzelnen Fakultäten werden von einem Dekan oder einer Dekanin geleitet. Er oder sie hat zugleich den Vorsitz des Fakultätsrates inne. Der/Die Dekan:in und der Fakultätsrat sind beispielsweise zuständig für die Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge, die an den Fakultäten angesiedelt sind, oder für die Verteilung der finanziellen Mittel, die der Fakultät zur Verfügung stehen. Neben Professor:innen sind auch Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen in den Fakultätsräten vertreten und können sich so unmittelbar in die Gestaltung des jeweiligen eigenen Fachbereichs einbringen. Analog zum Fakultätsrat gibt es an den Instituten einen Institutsrat, der sich um die dortigen Belange und die Organisation kümmert.
Hochschulpolitik – Welche Rolle spielen die Doktorand:innen?
Universitäten und Hochschulen sind in verschiedenen Statusgruppen organsiert, die ihre jeweiligen Interessensvertretungen haben. Üblicherweise gibt es die Statusgruppen der Professor:innen, die der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen (akademischer Mittelbau), die der Mitarbeiter:innen in der Verwaltung oder im technischen Bereich und die der Studierenden.
Die Zuordnung von Doktorand:innen in eine der Statusgruppen ist problematisch, da Doktorand:innen zwar wie Studierende immatrikuliert sein können aber gleichzeitig Lehrverpflichtungen haben und eigene Forschung betreiben, weswegen sich die Bedürfnisse von Promovierenden deutlich von den von Studierenden unterscheiden können. Auch externe Doktorand:innen oder Promovierende, die sich über ein Stipendium finanzieren, lassen sich beispielsweise nicht eindeutig zur Statusgruppe des Mittelbaus zuordnen, da sie nicht als Angestellte an der Universität beschäftigt sind.
Nils Vief, Mitglied im Promovierendenrat der Philipps Universität Marburg, sagt im Interview mit hochschul-job.de: „Ein grundsätzliches Problem an der Universität ist, dass die Promovierenden eigentlich immer zwischen den Stühlen stehen“. Vief betont weiter, dass die Arbeitssituation der Promovierenden verdeutliche, dass ihnen häufig eine Interessensvertretung fehle, die sich mit Themen wie Betreuung oder der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen auseinandersetzt.
In der Promovierendevertretung können sich Doktorand:innen in die Hochschulpolitik einbringen
Um diesem Problem beizukommen, gibt es an vielen Universitäten eine gewählte Promovierendenvertretung oder einen Rat der Doktorand:innen (die Bezeichnungen sind vielfältig), die sich für die Belange von Doktorand:innen einsetzen und als erste Anlaufstelle bei Problemen mit der Promotion fungieren. Nils Vief unterstreicht gegenüber hochschul-job.de, dass das Betreuungsverhältnis und zwischenmenschliche Spannungen zwischen Doktorand:in und Betreuer:in die häufigsten Themen seien, mit dem sich Promovierende Unterstützung bei der Vertretung suchen. Darüber hinaus bietet die Vertretung den Doktorand:innen die Möglichkeit zur unkomplizierten Vernetzung untereinander. Anders als beim Fachschaftsrat, ist die Promovierendenvertretung über die verschiedenen Fachbereiche hinweg organisiert.
Letztendlich fungiert die Promovierendenvertretung vor allem als Schnittstelle zwischen den Doktorand:innen und den verschiedenen Organisationsgremien der Hochschule oder der Universität. Die Promovierendenvertretung der Philipps Universität Marburg, der auch Nils Vief angehört, ist zukünftig sogar mit einem gewählten Vertreter im Senat aktiv, sodass die Belange der Promovierenden auf höchster Ebene der Hochschulpolitik berücksichtigt werden können. Für interessierte Promovierende bieten sich vielfältige Möglichkeiten, um sich in verschiedenen Gremien aktiv in die Hochschulpolitik einzubringen, die Universität mitzugestalten und anderen Doktorand:innen helfend zur Seite zu stehen.
Von Carolin Heilig
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