Doktor der Rechtswissenschaft – Deswegen lohnt sich die Promotion in den Rechtswissenschaften
Das Studium der Rechtswissenschaften gehört zu den Top-drei-Studienfächern in Deutschland. Im Wintersemester 2021/2022 waren nach Auswertung des Statistischen Bundesamtes allein 118.685 Studierende in den Rechtswissenschaften eingeschrieben. Mehr Studierende gibt es nur in der Informatik und der Betriebswirtschaftslehre.
Ebenfalls beliebt ist die Promotion in den Rechtswissenschaften mit 9.636 eingetragenen Promovierenden im Jahr 2021 und zählt somit laut dem Statistischen Bundesamt zu der Fächergruppe mit dem sechsthöchsten Anteil aller Promovierenden.
Promovieren in der Rechtswissenschaft
Bei der Promotion in der Rechtswissenschaft vergibt die juristische Fakultät den akademischen Grad des Doktors der Rechtswissenschaft. Hier wird entweder der Titel Doctor iuris, kurz Dr. iur. vergeben oder auch Doctor iuris utriusque, kurz Dr. iur. utr., welcher neben dem weltlichen Recht auch das Kirchenrecht umfasst.
Prof. Dr. Armin Hatje ist an der Universität Hamburg Inhaber der Professur für öffentliches Recht und Europarecht und hat im Interview mit Hochschul-Job.de erklärt, welche Voraussetzungen für eine Promotion in den Rechtswissenschaften erfüllt werden sollten: „Um zu einer Promotion zugelassen zu werden, muss man das Studium, also die erste Prüfung, abgeschlossen haben. Dies möglichst mit einem Prädikatsexamen (Leistung vollbefriedigend und besser – Anmerk. Red.). Zusätzlich benötigt man noch zwei Seminarscheine, welche allerdings bei uns im Studium nicht als Pflichtschein verlangt werden. Von dem Erfordernis eines Prädikatsexamens kann aber in Einzelfällen abgesehen werden. Auch ein Masterabschluss kann im Einzelfall die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Neben diesen formalen Anforderungen sollte man unbedingt die Entschlossenheit haben, promovieren zu wollen. Die Promotion ist ein Langstreckenlauf, der zwischen drei und fünf Jahren und teilweise darüber hinaus dauert, in dessen Verlauf man Tiefpunkte erreicht, die man überwinden muss, um am Ende erfolgreich abschließen zu können.”
Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law
In den Rechtswissenschaften gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Promotion anzugehen. Grundsätzlich ist zwischen einer freien Promotion und einer strukturierten Promotion zu unterscheiden. Letzteres kommt dabei deutlich seltener vor. An der Universität in Hamburg wird die strukturierte Promotion durch die Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law angeboten. Prof. Dr. Hatje: „Bei dieser Art der Promotion hat man parallel zur eigenen Forschung noch Veranstaltungen, die auf die Phase der Promotion bezogen sind. Das bedeutet auch, dass man die Möglichkeit hat, mit anderen Promovierenden zu sprechen, über sachliche Fragen wie auch letztlich über psychologische Fragen. Im Vergleich dazu spricht man bei der organisatorisch freien Promotion das Thema mit dem Doktorvater beziehungsweise der Doktormutter ab und arbeitet dann ‚frei‘ an diesem Thema.“
Promotion in der Rechtswissenschaft – Wege der Finanzierung
Auch in den Rechtswissenschaften gibt es verschiedene Wege und Möglichkeiten, sich die Promotionszeit zu finanzieren. Einen Überblick über die gängigsten Formen der Promotionsfinanzierung findest du im Artikel „Promotion finanzieren“.
Prof. Dr. Hatje berichtet über die Finanzierungsmöglichkeiten an der Universität Hamburg: „Es gibt Stipendienprogramme, verschiedene Stiftungen, diverse Wissenschaftsfördereinrichtungen. Es gibt zum Beispiel bei uns die Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law, die für die Zeit der Promotion auch Stipendien auslobt, aber das ist eine Sonderform. Viele Promovierende nutzen Stiftungen, insbesondere der großen politischen Parteien. Außerdem gibt es in Hamburg ein Nachwuchsförderprogramm der Universität, das allerdings immer nur relativ wenige Stipendien vergibt.“
Speziell für die Rechtswissenschaften gibt es die Studienstiftung Ius Vivum, welche sich an Diplom/Magister-Student*innen sowie Doktorand*innen richtet. Auch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht vergibt Stipendien für Wissenschaftler*innen speziell aus dem Ausland.
Neben diesen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es klassisch die Möglichkeit, durch eine Mitarbeit am Lehrstuhl zu promovieren oder neben der Promotion in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten und so bereits erste Einblicke und Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln.
Für wen lohnt sich die Promotion in den Rechtswissenschaften
Prof. Dr. Hatje: „Die Promotion lohnt sich immer. Man könnte sagen, für einen Professor ist das eine zu erwartende Antwort. Ich will es kurz begründen. Promotionen haben bei uns in der Juristerei im Wesentlichen zwei Funktionen, die übereinstimmen, übereinander liegen oder auch auseinanderfallen können: Zum einen gibt es die sogenannte Statuspromotion. Das ist insbesondere für Menschen, die in die Praxis gehen wollen und den Doktortitel führen, von Bedeutung. Hier ist der Vorteil des Doktortitels der Vertrauensvorschuss in der Außendarstellung. Man ist sofort als Akademiker erkennbar. Zum anderen ist die Promotion heute die maßgebliche Zugangsvoraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Nach meiner Kenntnis ist heute in keinem Bundesland eine Habilitation Voraussetzung für die Übernahme einer Professur. Die formalen Voraussetzungen beschränken sich auf eine qualifizierte Promotion sowie der Ausschreibung entsprechende Publikationen – und entsprechende Fähigkeiten in der Lehre.“
Stellen, Gehalt und Möglichkeiten
Eine Promotion eröffnet neue Möglichkeiten und mitunter auch ein höheres Gehalt. In den Rechtswissenschaften kann ohne Promotion vor allem in der Praxis gearbeitet werden. So besteht die Möglichkeit in der Anwaltschaft, in Gerichten oder auch in der Verwaltung zu arbeiten, dort ist die Promotion nicht vorausgesetzt. Für die Praxis, so Prof. Dr. Hatje, ist die Promotion daher eher eine Statuspromotion, was keineswegs negativ konnotiert sei, denn der damit verbundene Vertrauensvorschuss habe auch eine Bedeutung.
Weiterhin eröffnet die Promotion den Zugang zu Stellen in der Wissenschaft und damit einhergehend die Möglichkeit auf die Übernahme einer Professur, welche viel Arbeit, aber auch entsprechende Vergütung bedeuten kann.
Im direkten Gehaltsvergleich des Gehaltsrechners des Statistischen Bundesamtes beläuft sich der geschätzte Bruttomonatsverdienst eines Volljuristen / einer Volljuristin in der Branche der Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung in Bayern zwischen 4.709 EUR und 5.243 EUR. Im Vergleich dazu verdient ein/e promovierte/r Volljurist*in in Bayern in der selben Branche zwischen 5.339 EUR und 5.945 EUR.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Möglichkeiten erhält man durch eine Promotion in den Rechtswissenschaften?
Die Promotion eröffnet Zugang zu Stellen in der Wissenschaft und damit einhergehend die Möglichkeit auf die Übernahme einer Professur. Für die Praxis nimmt die Promotion den Stellenwert einer Statuspromotion ein.
Wie viele Studierende beginnen eine Promotion in den Rechtswissenschaften?
Ebenfalls beliebt ist die Promotion in den Rechtswissenschaften mit 9.636 eingetragenen Promovierenden im Jahr 2021 und zählt somit laut dem Statistischen Bundesamt zu der Fächergruppe mit dem sechsthöchsten Anteil aller Promovierenden.
Wie viele Studierende gibt es in den Rechtswissenschaften?
Das Studium der Rechtswissenschaften gehört zu den Top-drei-Studienfächern in Deutschland. Im Wintersemester 2021/2022 waren nach Auswertung des Statistischen Bundesamtes allein 118.685 Studierende in den Rechtswissenschaften eingeschrieben. Mehr Studierende gibt es nur in der Informatik und der Betriebswirtschaftslehre.
Welcher akademische Grad wird in den Rechtswissenschaften für die Promotion vergeben?
Bei der Promotion in der Rechtswissenschaft vergibt die juristische Fakultät den akademischen Grad des Doktors der Rechtswissenschaft. Hier wird entweder der Titel Doctor iuris, kurz Dr. iur. vergeben oder auch Doctor iuris utriusque, kurz Dr. iur. utr., welcher neben dem weltlichen Recht auch das Kirchenrecht umfasst.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Promotion erfüllt sein?
Prof. Dr. Hatje: „Um zu einer Promotion zugelassen zu werden, muss man das Studium, also die erste Prüfung, abgeschlossen haben. Dies möglichst mit einem Prädikatsexamen (Leistung vollbefriedigend und besser – Anmerk. Red.). Zusätzlich benötigt man noch zwei Seminarscheine. “
Dieses Interview führte Redakteurin Laura Marie Hattenhauer am 11.04.2023.